16.08.2024
Während das Arbeitsgericht Essen am 16.04.2024 (Aktenzeichen 3 Ca 2231/23) zum dem Schluss kam, dass auch während der Elternzeit ein Anspruch auf die Zahlung des Inflationsausgleich besteht, urteilte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf nun anders!
Am 16.04.2024 entschied das Arbeitsgericht Essen, dass das Nichtberücksichtigen von Beschäftigten für den Inflationsausgleich dem allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz widerspricht. Das Urteil bezog sich auf eine Arbeitnehmerin im Geltungsbereich des TVöD, sollte sich aber auch auf den TV-L übertragen lassen.
Nun hob das LAG Düsseldorf in einem Urteil am 14.08.2024 (Aktenzeichen 14 SLa 303/24) diese Entscheidung auf. Da eine Revision zugelassen wurde, kann es sein, dass der Fall erst vor dem Bundesarbeitsgericht entschieden wird.
Weitere Informationen findet man auf den Seiten des Justizportals NRW: https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/Nr_10_24/index.php
Während das Arbeitsgericht Essen am 16.04.2024 (Aktenzeichen 3 Ca 2231/23) zum dem Schluss kam, dass auch während der Elternzeit ein Anspruch auf die Zahlung des Inflationsausgleich besteht, urteilte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf nun anders!
Am 16.04.2024 entschied das Arbeitsgericht Essen, dass das Nichtberücksichtigen von Beschäftigten für den Inflationsausgleich dem allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz widerspricht. Das Urteil bezog sich auf eine Arbeitnehmerin im Geltungsbereich des TVöD, sollte sich aber auch auf den TV-L übertragen lassen.
Nun hob das LAG Düsseldorf in einem Urteil am 14.08.2024 (Aktenzeichen 14 SLa 303/24) diese Entscheidung auf. Da eine Revision zugelassen wurde, kann es sein, dass der Fall erst vor dem Bundesarbeitsgericht entschieden wird.
Weitere Informationen findet man auf den Seiten des Justizportals NRW: https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/Nr_10_24/index.php