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Jobrad

03.05.2024

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Aktueller Stand zum Jobrad-Leasing

Mit Abschluss des neuen Tarifvertrages ist eine Hürde für die Einführung des Fahrradleasings (Jobrad) gefallen. Eine Voraussetzung für die Umsetzung muss jedoch noch geschaffen werden.

Da bisher noch keine Regelung für das Fahrradleasing für Beamt*innen des Landes NRW existiert, die Voraussetzung für die Einführung ist, kann das Fahrradleasing auch für die Angestellten an der Ruhr-Universität (aber auch die anderen Angestellten in NRW im Geltungsbereich des TV-L) bislang nicht umgesetzt werden.

Möglich wird es nachdem das Ergebnis des Tarifvertrages auf die Beamt*innen übertragen worden und eine zentrale Ausschreibung durch das Land NRW erfolgt ist.

In der Zwischenzeit ist es sicherlich ratsam, sich darüber zu informieren, ob ein Fahrradleasing über den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin wirklich ein sinnvolles Modell für einen selbst darstellt. Durch die Umwandlung eines Entgelt-Anteils in eine monatliche Leasingrate werden weniger Sozialabgaben und Steuern abgeführt. Neben dem Effekt, dass die geringeren Einnahmen den Sozialstaat stärker belasten, ergeben sich für den Einzelnen geringere Renten-, Krankengeld- und Arbeitslosenunterstützungsansprüche. Solange die Ruhr-Universität als Arbeitgeberin nicht bereit ist, die Leasingraten zusätzlich zum Gehalt zu zahlen, ergibt sich eine Ersparnis unter dem Strich lediglich für die Ruhr-Universität. Denn auch auf Arbeitgeberseite werden weniger Sozialabgaben gezahlt. Ein solches Modell ist spätestens aufgrund der aktuellen Finanzlage eher nicht zu erwarten.

Sobald sich in der Sache Neuigkeiten ergeben, wird der Personalrat hierüber informieren, allerdings ist damit zu rechnen, dass dies noch ein wenig auf sich warten lässt.

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© Tobias Steinhoff

Aktueller Stand zum Jobrad-Leasing

Mit Abschluss des neuen Tarifvertrages ist eine Hürde für die Einführung des Fahrradleasings (Jobrad) gefallen. Eine Voraussetzung für die Umsetzung muss jedoch noch geschaffen werden.

Da bisher noch keine Regelung für das Fahrradleasing für Beamt*innen des Landes NRW existiert, die Voraussetzung für die Einführung ist, kann das Fahrradleasing auch für die Angestellten an der Ruhr-Universität (aber auch die anderen Angestellten in NRW im Geltungsbereich des TV-L) bislang nicht umgesetzt werden.

Möglich wird es nachdem das Ergebnis des Tarifvertrages auf die Beamt*innen übertragen worden und eine zentrale Ausschreibung durch das Land NRW erfolgt ist.

In der Zwischenzeit ist es sicherlich ratsam, sich darüber zu informieren, ob ein Fahrradleasing über den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin wirklich ein sinnvolles Modell für einen selbst darstellt. Durch die Umwandlung eines Entgelt-Anteils in eine monatliche Leasingrate werden weniger Sozialabgaben und Steuern abgeführt. Neben dem Effekt, dass die geringeren Einnahmen den Sozialstaat stärker belasten, ergeben sich für den Einzelnen geringere Renten-, Krankengeld- und Arbeitslosenunterstützungsansprüche. Solange die Ruhr-Universität als Arbeitgeberin nicht bereit ist, die Leasingraten zusätzlich zum Gehalt zu zahlen, ergibt sich eine Ersparnis unter dem Strich lediglich für die Ruhr-Universität. Denn auch auf Arbeitgeberseite werden weniger Sozialabgaben gezahlt. Ein solches Modell ist spätestens aufgrund der aktuellen Finanzlage eher nicht zu erwarten.

Sobald sich in der Sache Neuigkeiten ergeben, wird der Personalrat hierüber informieren, allerdings ist damit zu rechnen, dass dies noch ein wenig auf sich warten lässt.