Ihre dienstlichen, sozialen und persönlichen Belange im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses werden durch den Personalrat (MTV) gegenüber der Dienststellenleitung vertreten. Dies geschieht in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit auf der Rechtsgrundlage des Landes-Personal-Vertretungs-Gesetzes NRW (LPVG NRW), welches die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Personalrats definiert.
Den Tätigkeitsbericht 2022 finden Sie im Serviceportal.